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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

XSITE – Marketing, Webdesign & Sales, Inhaber: Gabriel Djalma Santos Lazarus, Gerkerath 132a, 41179 Mönchengladbach (nachfolgend „Anbieter“)
Stand: Juli 2026 · Angebot ausschließlich an Unternehmer (B2B)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über Leistungen im Bereich Marketing, Webdesign, Vertriebsunterstützung und angrenzenden Beratungs- und Umsetzungsleistungen.

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen; mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Leistungen und Zusammenarbeitsmodelle

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen in drei Zusammenarbeitsmodellen: Full-Service (der Anbieter übernimmt die Umsetzung nach Onboarding und Freigaben des Kunden), Consulting (gemeinsame Erarbeitung der Ergebnisse mit dem Kunden, monatliches Modell mit vereinbartem Stundenkontingent) und Advisory (Sparring und Begleitung zu konkreten Fragestellungen des Kunden, monatliches Modell). Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot.

(2) Beratungs-, Begleit- und Betreuungsleistungen – insbesondere in den Modellen Consulting und Advisory – sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Soweit im Angebot konkrete Arbeitsergebnisse als Werkleistung vereinbart sind (z. B. die Erstellung einer Website, von Designs, Texten oder Kampagnenmaterialien), gelten ergänzend die Regelungen zu Abnahme und Gewährleistung (§§ 7 und 11).

(3) Der Anbieter schuldet keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen, Reichweiten, Interaktions- oder Conversion-Werte oder sonstige Werbeerfolge. Diese hängen wesentlich von Faktoren Dritter ab (insbesondere Algorithmen und Richtlinien der Plattform- und Suchmaschinenbetreiber), auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind 30 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist.

(2) Der Vertrag kommt durch Beauftragung des Kunden in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Unterzeichnung des Angebots zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugänge und Freigaben zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

(2) Für Feedback und Freigaben gilt eine Frist von 10 Werktagen ab Bereitstellung, soweit nicht anders vereinbart. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, ist der Anbieter berechtigt, auf Basis des bereitgestellten Standes fortzufahren; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

(3) Verzögerungen, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückgehen, gehen nicht zulasten des Anbieters. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen; nachweisbarer Mehraufwand kann nach Aufwand zu dem im Angebot vereinbarten Stundensatz berechnet werden.

(4) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Daten) frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und stellt den Anbieter von entsprechenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Hinweis: Der Anbieter wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; Umsatzsteuer wird in diesem Fall nicht ausgewiesen.

(2) Bei Projektleistungen (Full-Service) sind 50 % der Vergütung bei Beauftragung und 50 % bei Abnahme fällig. Bei Projekten mit einem Auftragswert ab 10.000 € netto gilt: 40 % bei Beauftragung, 30 % bei vereinbarter Zwischenabnahme, 30 % bei Endabnahme. Die Leistungserbringung beginnt nach Eingang der ersten Rate.

(3) Monatliche Modelle (Consulting, Advisory) werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 Abs. 2 BGB: Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale von 40 €).

(5) Vereinbarte Stundenkontingente der monatlichen Modelle gelten je Kalendermonat. Nicht genutzte Stunden verfallen ohne Übertrag oder Erstattung; die Vergütung honoriert auch die Vorhaltung der Kapazität. Absehbare Überschreitungen der im Angebot vereinbarten Kontingentgrenzen zeigt der Anbieter vorab an; Mehrstunden werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

(6) Bei monatlichen Modellen kann der Anbieter die Vergütung frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten in Textform anpassen. Bei einer Erhöhung von mehr als 5 % innerhalb von 12 Monaten steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.

(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 6 Leistungsänderungen (Change Requests)

(1) Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden sind in Textform mitzuteilen. Der Anbieter prüft die Auswirkungen auf Vergütung und Termine und unterbreitet ein Nachtragsangebot.

(2) Bis zur Einigung über den Nachtrag wird die Leistung auf Basis des ursprünglichen Auftrags fortgesetzt, soweit dies sinnvoll möglich ist; andernfalls können die betroffenen Arbeitspakete ausgesetzt werden.

§ 7 Korrekturschleifen und Abnahme

(1) Bei Werkleistungen sind je Leistungsgegenstand zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten. Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungen, die über die ursprüngliche Leistungsbeschreibung hinausgehen, werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.

(2) Nach Fertigstellung stellt der Anbieter das Arbeitsergebnis zur Abnahme bereit. Die Abnahme gilt als erklärt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt oder wenn er das Arbeitsergebnis produktiv nutzt (z. B. Livegang einer Website oder Einsatz eines Konzepts im Geschäftsbetrieb). Auf diese Wirkung wird der Anbieter bei Bereitstellung hinweisen.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; ihre Beseitigung erfolgt im Rahmen der Gewährleistung.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge enden mit Abnahme bzw. vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.

(2) Monatliche Modelle (Consulting, Advisory) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsvergütungen in Verzug ist.

(4) Im Fall der Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden erbrachten Leistungen zu vergüten. § 9 (Rechteeinräumung erst mit vollständiger Zahlung) bleibt unberührt.

§ 9 Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Die vom Anbieter erstellten Arbeitsergebnisse (insbesondere Websites, Designs, Texte, Konzepte und Kampagnenmaterialien) sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen für dessen eigene Geschäftszwecke ein. Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, die Übertragung von Rechten auf Dritte sowie eine über den Vertragszweck hinausgehende Bearbeitung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Offene Dateien und Quellformate (z. B. Layout- und Rohdaten) sind nicht Vertragsgegenstand und werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.

(4) Entwürfe, Präsentationen und Konzepte, die nicht beauftragt werden, verbleiben mit allen Rechten beim Anbieter und dürfen vom Kunden nicht verwendet werden.

(5) Für Fremdmaterialien (z. B. Schriften, Stock-Medien, Plugins, KI-generierte Assets) gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter; der Anbieter weist dem Kunden die erworbenen Lizenzen auf Wunsch nach und reicht deren Bedingungen durch.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, auf erstellten Websites eine branchenübliche, dezente Urheberbenennung anzubringen. Der Kunde kann dem in Textform widersprechen.

§ 10 Fremdleistungen und Drittanbieter

(1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Für deren Handeln haftet er wie für eigenes Handeln (§ 278 BGB).

(2) Verträge über Leistungen von Drittanbietern (z. B. Hosting, Domains, Software-Lizenzen, Werbebudgets auf Plattformen) kommen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande; deren laufende Kosten trägt der Kunde. Der Anbieter berät bei der Auswahl und verwaltet die Leistungen im vereinbarten Umfang.

(3) Für Änderungen, Einschränkungen oder Sperrungen durch Plattform- und Dienstebetreiber (z. B. Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Tool-Anbieter) ist der Anbieter nicht verantwortlich, soweit er sie nicht zu vertreten hat.

§ 11 Gewährleistung

(1) Bei Mängeln von Werkleistungen leistet der Anbieter zunächst Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Abnahme in Textform zu rügen. Die handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB) bleibt für Kaufleute unberührt.

(3) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 1 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die Haftung nach Abs. 2 ist der Höhe nach begrenzt auf den Auftragswert des betroffenen Auftrags, bei monatlichen Modellen auf die Summe der Vergütung der letzten 12 Monate vor dem schädigenden Ereignis.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden.

(2) Diese Pflicht besteht für die Dauer von 3 Jahren nach Vertragsende fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 14 Datenschutz

(1) Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Ein entsprechendes Muster stellt der Anbieter bereit.

§ 15 Referenznennung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Name und Logo als Referenz zu benennen und die für den Kunden erbrachten Leistungen in anonymisierter oder – nach Freigabe – konkreter Form zur Eigenwerbung darzustellen (z. B. Portfolio, Case Study), soweit dabei keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.

(2) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.

§ 16 Keine Rechts- und Steuerberatung

Leistungen des Anbieters stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die rechtliche Prüfung der auf Websites und in Werbematerialien verwendeten Inhalte, Aussagen und Rechtstexte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Werbeaussagen, Kennzeichnungen) obliegt dem Kunden bzw. dessen rechtlichen Beratern; der Anbieter setzt insoweit die Freigaben des Kunden um und koordiniert auf Wunsch die Einbindung externer Berater.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Mönchengladbach. Der Anbieter ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

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